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   LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14470
LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98 (https://dejure.org/1998,14470)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98 (https://dejure.org/1998,14470)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. September 1998 - 13 (4) Sa 198/98 (https://dejure.org/1998,14470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenzusage (dynamische Versorgungszusage); Auslegung eines Aufhebungsvertrages; Rentenberechnung; Widerruf der Versorgungszusage aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage ; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 22 U 237/98
    Damit haben die Parteien im Ergebnis eine Ruhegeldgewährung nach Teil I der LO vereinbart, indem sie den Kläger so stellen wollten, als sei er am 31.12.1995 im Alter von 63 Jahren ausgeschieden (vgl. zur Auslegung in vergleichbaren Fällen OLG Karlsruhe 12 U 114/98, Bl. 848, 850 d.A.; LAG Köln 13 (4) Sa 393/98, Bl. 778, 788 f. d.A.; LAG Köln 13 (4) Sa 198/98, Bl. 671, 679 f. d.A.).

    Für eine zeitliche Ausdehnung dieser Klausel über den konkreten Erhöhungsbeschluß hinaus gibt es keine Anhaltspunkte (so auch LAG Köln - 13 (4) Sa 198/98 - Bl. 671, 682 d.A.).

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 871/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage - Höhe eines Ruhegeldes -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. September 1998 - 13 (4) Sa 198/98 - aufgehoben.
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